Prothesen - untere Gliedmaßen
Beinprothesen werden für Personen verschrieben, die eine Amputation der unteren Gliedmaßen erlitten haben.
🩺 Prothesen werden nur erstattet, wenn sie von einem Facharzt für physikalische Medizin und Rehabilitation, einem Facharzt für Chirurgie, einem Facharzt für orthopädische Chirurgie, einem Facharzt für Pädiatrie, einem Facharzt für Neurologie mit Anerkennung in der funktionellen und beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen oder einem Facharzt für Rheumatologie mit Anerkennung in der funktionellen und beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen verschrieben wurden.
Die Prothesen mit mechatronischem Knie werden nur erstattet, wenn sie von einem Facharzt für physikalische Medizin und Rehabilitation, einem Facharzt für physikalische Medizin und Rehabilitation mit Anerkennung in der funktionellen und beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen, einem Facharzt für orthopädische Chirurgie und physikalische Medizin und Rehabilitation mit Anerkennung in der funktionellen und beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen oder einem Facharzt für orthopädische Chirurgie und physikalische Medizin und Rehabilitation verschrieben wurden.
Die genannten Fachärzte müssen zudem mit einem Zentrum für funktionelle Rehabilitation für die locomotorische und neurologische Rehabilitation verbunden sein, das einen Vertrag 9.50, 7.71 oder 9.51 mit dem Nationalen Institut für Kranken- und Invaliditätsversicherung abgeschlossen hat. Dieses Zentrum für funktionelle Rehabilitation muss über Fachkenntnisse in der Behandlung und funktionellen Rehabilitation von amputierten Patienten (oberhalb des Fußes) verfügen.
Die Fristen für die Erneuerung von Fußprothesen variieren je nach Gruppe, zu der der Patient gehört. Hier sind die anwendbaren Fristen:
Fristen für die Erneuerung nach Gruppe :
- Gruppe 1 : 10 Jahre
- Gruppe 2 : 5 Jahre
- Gruppen 3, 4 und 5: 18 Monate
Patientenklassifikation nach Gruppen :
- Gruppe 1: Patienten ohne Aussicht, die Gehfähigkeit wiederzuerlangen.
- Gruppe 2: Patienten mit stark eingeschränkter Gehfähigkeit, die bei Transfers oder Bewegungen auf die Hilfe Dritter angewiesen sind.
- Gruppe 3: Patienten mit eingeschränkter Gehfähigkeit, die ein oder mehrere Gehhilfen verwenden, sich ohne die Hilfe Dritter fortbewegen und an sozialen Aktivitäten im Freien teilnehmen.
- Gruppe 4: Aktive Patienten, die mit ihrer Prothese ohne Gehhilfe gehen können.
- Gruppe 5: Sehr aktive Patienten, deren Fähigkeiten mit der Prothese einen Gehtest bestehen müssen.
Testkriterien für den Gehtest :
Der Gehtest bewertet die Fähigkeit des Patienten, eine Mindestgeschwindigkeit beim Gehen mit seiner Prothese ohne äußere Hilfe aufrechtzuerhalten.
- Amputationen unter dem Kniegelenk: in der Lage sein, beim Gehen mit der Prothese eine Geschwindigkeit von 5 km/h mindestens 10 Minuten lang aufrechtzuerhalten.
- Amputationen oberhalb oder in der Mitte des Kniegelenks: in der Lage sein, beim Gehen mit der Prothese eine Geschwindigkeit von 3 km/h für mindestens 10 Minuten aufrechtzuerhalten.
- Hämipelvektomie und/oder Hüftamputation: in der Lage sein, beim Gehen mit der Prothese eine Geschwindigkeit von 2 km/h für mindestens 5 Minuten aufrechtzuerhalten.
- Bilateral Amputationen der Beine: in der Lage sein, beim Gehen mit der Prothese eine Geschwindigkeit von 4 km/h für mindestens 5 Minuten aufrechtzuerhalten.
- Bilateralamputationen mit Verlust eines einzigen Kniegelenks: in der Lage sein, beim Gehen mit der Prothese eine Geschwindigkeit von 3 km/h für mindestens 5 Minuten aufrechtzuerhalten.
- Bilateralamputationen mit Verlust beider Kniegelenke: in der Lage sein, beim Gehen mit der Prothese eine Geschwindigkeit von 2 km/h für mindestens 3 Minuten aufrechtzuerhalten.
Pour des prothèses de jambe les délais sont les suivants :
- Groupe 1 : Prothèse passive, 10 ans
- Groupe 2 : Prothèse de transfert, 5 ans
- Groupe 3 : 4 ans
- Groupe 4 & 5 : 3ans
Selon les composants utilisés, partiellement ou 100% remboursé par la mutuelle.
Die Prothesen werden maßgefertigt